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VerfG Brandenburg, 20.11.2008 - VfGBbg 35/08 |
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VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2008 - VfGBbg 35/08 (https://dejure.org/2008,32802)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Verfassungsgericht Brandenburg
VerfGGBbg, § 45 Abs. 1; VerfGGBbg, § 21 Satz 2; LV, Art. 10
Spezifisches Verfassungsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- VerfG Brandenburg, 21.11.1996 - VfGBbg 26/96
Beschwerdegegenstand; Staatszielbestimmung; Beschwerdebefugnis; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2008 - VfGBbg 35/08
Zwar beeinträchtigt ein rechtswidriger Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers diesen zugleich in seinen Grundrechten, zumindest in seinem Grundrecht gem. Art. 10 LV verstanden als allgemeines Auffanggrundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 26/96 -, LVerfGE 5, 94, 112).
- VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 59/15
Eine Verfassungsbeschwerde ist aus Gründen der Subsidiarität unzulässig, wenn im …
Ein korrigierender Eingriff des Landesverfassungsgerichts kommt erst dann in Betracht, wenn dargelegt werden kann, dass die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts auf einer grundsätzlichen unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht (vgl. Beschlüsse vom 20. November 2008 - VfGBbg 35/08 - vom 15. Dezember 2008 - VfGBbg 55/08 -, juris). - VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 13/15
Subsidiarität
Ein korrigierender Eingriff des Landesverfassungsgerichts kommt erst dann in Betracht, wenn dargelegt werden kann, dass die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts auf einer grundsätzlichen unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht (vgl. Beschlüsse vom 20. November 2008 - VfGBbg 35/08 - vom 15. Dezember 2008 - VfGBbg 55/08 -, juris). - VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 36/11
Rechtliches Gehör; Beruhen; Zügiges Verfahren; Prüfungsmaßstab; Befangenheit
Ein korrigierender Eingriff kommt erst dann in Betracht, wenn dargelegt ist, dass die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht (Beschluss vom 20. November 2008 - VfGBbg 35/08 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
- VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter iSv Art 52 Abs 1 S 2 …
Ein korrigierender Eingriff kommt erst dann in Betracht, wenn dargelegt ist, dass die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht (Beschluss vom 20. November 2008 - VfGBbg 35/08 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 1/08
Prüfungsmaßstab; Willkür
Ein korrigierender Eingriff des Landesverfassungsgerichts kommt erst dann in Betracht, wenn dargelegt werden kann, daß die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts auf einer grundsätzlichen unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht (vgl. zuletzt Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. November 2008 - VfGBbg 35/08 -). - VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 55/08
Prüfungsmaßstab
Ein korrigierender Eingriff des Landesverfassungsgerichts kommt erst dann in Betracht, wenn dargelegt werden kann, daß die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts auf einer grundsätzlichen unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht (vgl. zuletzt Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. November 2008 - VfGBbg 35/08 -).